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Immobilien

Sondereigentum.

Der Teil einer Eigentumswohnung, der im alleinigen Eigentum des Wohnungseigentümers steht. Umfasst Wohnräume, nichtragende Wände und Bodenbeläge. Der Eigentümer kann frei über sein Sondereigentum verfügen.

Definition

Was ist Sondereigentum?

Der Teil einer Eigentumswohnung, der im alleinigen Eigentum des Wohnungseigentümers steht. Umfasst Wohnräume, nichtragende Wände und Bodenbeläge. Der Eigentümer kann frei über sein Sondereigentum verfügen.

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Sondereigentum in der Praxis.

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