Sondereigentum.
Der Teil einer Eigentumswohnung, der im alleinigen Eigentum des Wohnungseigentümers steht. Umfasst Wohnräume, nichtragende Wände und Bodenbeläge. Der Eigentümer kann frei über sein Sondereigentum verfügen.
Was ist Sondereigentum?
Der Teil einer Eigentumswohnung, der im alleinigen Eigentum des Wohnungseigentümers steht. Umfasst Wohnräume, nichtragende Wände und Bodenbeläge. Der Eigentümer kann frei über sein Sondereigentum verfügen.
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