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Immobilien

Gemeinschaftseigentum.

Gebäudeteile, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören: Dach, Fassade, Treppenhaus, tragende Wände, Heizungsanlage. Instandhaltung und Verwaltung erfolgt gemeinschaftlich durch die WEG.

Definition

Was ist Gemeinschaftseigentum?

Gebäudeteile, die allen Wohnungseigentümern gemeinsam gehören: Dach, Fassade, Treppenhaus, tragende Wände, Heizungsanlage. Instandhaltung und Verwaltung erfolgt gemeinschaftlich durch die WEG.

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Gemeinschaftseigentum in der Praxis.

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