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Immobilien

GRZ (Grundflächenzahl).

Der Anteil des Grundstücks, der überbaut werden darf. GRZ 0,4 = 40% dürfen bebaut werden. Im Bebauungsplan oder nach BauNVO festgelegt.

Definition

Was ist GRZ (Grundflächenzahl)?

Der Anteil des Grundstücks, der überbaut werden darf. GRZ 0,4 = 40% dürfen bebaut werden. Im Bebauungsplan oder nach BauNVO festgelegt.

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