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Immobilien

Erbbaurecht.

Das Recht, auf fremdem Grund ein Gebäude zu errichten. Laufzeit meist 99 Jahre, dann Rückfall an Grundeigentümer. Günstiger Einstieg, aber jährlicher Erbbauzins.

Definition

Was ist Erbbaurecht?

Das Recht, auf fremdem Grund ein Gebäude zu errichten. Laufzeit meist 99 Jahre, dann Rückfall an Grundeigentümer. Günstiger Einstieg, aber jährlicher Erbbauzins.

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