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Dienstbarkeit.

Ein im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht zugunsten einer Person (beschränkt persönliche D.) oder eines Grundstücks (Grunddienstbarkeit). Z.B. Wegerecht, Leitungsrecht.

Definition

Was ist Dienstbarkeit?

Ein im Grundbuch eingetragenes Nutzungsrecht zugunsten einer Person (beschränkt persönliche D.) oder eines Grundstücks (Grunddienstbarkeit). Z.B. Wegerecht, Leitungsrecht.

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