Auflassung.
Die dingliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie. Muss notariell beurkundet werden. Erst mit Eintragung im Grundbuch wird der Käufer Eigentümer.
Was ist Auflassung?
Die dingliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie. Muss notariell beurkundet werden. Erst mit Eintragung im Grundbuch wird der Käufer Eigentümer.
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